Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

    Diese AGB gelten für alle Aufträge, welche der Übersetzerei (nachfolgend "UEB" genannt) von Kunden erteilt werden. Änderungen oder Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftform. Individuelle, schriftlich vereinbarte Abmachungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB auf jeden Fall vor. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gültige Bestimmung, welche der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
  2. Berechnungsgrundlage / Tarife

    Das Honorar wird zum Zeitpunkt der ersten Annahme eines Auftrags durch UEB zwischen den Parteien vereinbart. Es richtet sich für Übersetzungen generell nach den Tarifen der Dolmetscher- & Übersetzervereinigung DÜV. In der Regel wird das Honorar über einen Zeilentarif ermittelt: 1 Zeile / 55 Anschläge inkl. Leerschläge, je nach Schwierigkeitsgrad (Berechnungsgrundlage Zieltext). Expressaufträge werden mit einem Expresszuschlag (mehr als 5 Seiten pro Arbeitstag + Wochenende) von mindestens 50% abgerechnet. Für Sonderaufträge (Redigieren, Adaptieren, Korrigieren), Werbetexte, Slogans wird ein Stundenhonorar vereinbart. Kleinaufträge werden mit einer Pauschale abgerechnet. Für BI-Services Aufträge werden ein Stunden- oder Tages- oder ein pauschaler Satz vereinbart. Bei Einsätzen vor Ort werden zusätzlich Reisezeit und Spesen verrechnet. Falls nicht anders vereinbart, werden Folgeaufträge jeweils zum selben Zeilen- bzw. Stunden- oder Tages- oder pauschalen Tarif berechnet. Soweit das Honorar zwischen den Parteien nicht ausdrücklich festgelegt wird, gelten die für einen entsprechenden Auftrag üblichen Sätze von UEB. Die erforderliche Lieferzeit für die Übersetzung oder den BI-Services Auftrag kann erst nach eingehender Prüfung durch UEB verbindlich festgelegt werden. Falls es sich nach Erhalt des Auftrags herausstellt, dass der Umfang bzw. der Schwierigkeitsgrad des Textes / des Auftrags die zeitlichen und fachlichen Kapazitäten von UEB übertrifft, ist UEB berechtigt, den Auftrag abzulehnen, eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen oder das Honorar neu zu vereinbaren. Auf Wunsch wird eine verbindliche Offerte erstellt. Die Abrechnung erfolgt bei Übersetzungen nach der effektiv übersetzten Zeilenzahl, bzw. nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Bei BI-Services Aufträgen wird der tatsächliche Zeitaufwand abgerechnet. Eine allfällige Abweichung zum schriftlich offerierten Betrag ist dabei auf maximal 10% beschränkt.
  3. Eingang / Empfang von Übersetzungsvorlagen / BI-Services Aufträgen

    Aufträge, die ohne Vorankündigung an UEB gesendet werden, werden innert branchenüblichen Fristen verarbeitet. Deren pünktliche Ausführung kann jedoch nur nach vorheriger Absprache gewährleistet werden.
  4. Durchsicht / Korrektur von Übersetzungen und Texten

    Die Durchsicht und Korrektur fremder Übersetzungen oder bereits erfasster Texte wird nach Zeitaufwand berechnet. Falls nach Ermessen von UEB der Text ganz oder teilweise neu übersetzt werden muss, wird der Kunde entsprechend informiert und die Neuübersetzung zum üblichen Zeilentarif berechnet.
  5. Beglaubigungen

    Für Urkundenübersetzungen wird auf Wunsch des Kunden eine Beglaubigung eingeholt, damit diese von den zuständigen Behörden anerkannt werden. Der Gang zum Beglaubigungsamt wird - zusätzlich zur Beglaubigungsgebühr - in Rechnung gestellt.
  6. Übermittlung / Versand

    Ohne besondere Versandanweisungen des Auftraggebers erfolgt der Versand in der Regel an die vom Auftraggeber angegebene eMail Adresse. Hat der Auftraggeber keine eMail Adresse bekannt gegeben oder wünscht er ausdrücklich eine andere Form der Übermittlung, wird gemäss Auftrag des Kunden per A-Post, Eil-Post oder Kurier übermittelt. Die Übersetzungsarbeit / der BI-Services Auftrag gilt mit der Versendung, respektive mit der Übergabe an die Post oder an einen Kurierdienst als dem Kunden zugestellt und reist in jedem Fall auf Gefahr des Kunden. Alle durch besondere Kundenwünsche verursachten Transportkosten, einschliesslich derjenigen für Kurier, Nachnahme, Eilpost, Einschreiben, Wertbrief etc., werden in Rechnung gestellt.
  7. Übersetzungen zur mehrfachen Verwendung

    Übersetzungen sind geistiges Eigentum des Übersetzers. Die Mehrfachverwendung als Aushang, Rundschreiben, Formular, durch Druck und Vervielfältigung darf nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Diese Zusage gilt als erteilt, nachdem die Rechnung vom Auftraggeber vollumfänglich bezahlt worden ist.
  8. Druckreife Texte

    UEB nimmt Druckereiabzüge der eigenen Übersetzungen zur Kontrolle entgegen. Verbesserungen bzw. Korrekturen der eigenen Übersetzungen werden nicht nachverrechnet. Die Korrektur von Druckereifehlern, falschen Trennungen, unangebrachten Änderungen etc. wird jedoch nach Aufwand verrechnet.
  9. Besondere Darstellung / Formatierung

    Für Texte, die auf Briefpapier des Kunden gedruckt werden müssen, sowie für Texte mit aufwändiger Darstellung/Formatierung/Konversion, wird ein Zuschlag erhoben.
  10. Übersetzungen für interne Zwecke

    Wenn Fachtexte nur als interne Arbeitsgrundlage benötigt und als solche ausdrücklich bestellt werden, gelten die Übersetzungen als Entwürfe, die jedoch den Inhalt im Wesentlichen richtig und vollständig wiedergeben sollen. Auf eine rein sprachliche Mängelrüge verzichtet der Auftraggeber daher ausdrücklich. Wird die Überarbeitung jedoch gewünscht, wird sie nach üblichem Honorar durchgeführt.
  11. Liefertermine

    Grundsätzlich gilt Büroschluss (in der Regel 17:00 Uhr) am vereinbarten Termintag als letzter Liefertermin (massgebend ist der Termin des Versands, vgl. Ziffer 6).
  12. Urheberrecht / Rechtsgewährleistung

    Sollte UEB aufgrund einer gelieferten Übersetzung wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, UEB in vollem Umfang schadlos zu halten.
  13. Haftung und Beanstandungen

    Sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden, werden Fachausdrücke bei Übersetzungen in der allgemein üblichen Fassung übersetzt. Für Fehler in Übersetzungen / BI-Services Aufträgen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte oder missverständliche Originaldokumente verursacht wurden, kann gleichfalls keine Haftung übernommen werden. Sollte eine Übersetzungsarbeit / ein BI-Services Auftrag Fehler enthalten, wird eine Korrektur kostenlos durchgeführt. Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur, gleich aus welchem Grunde, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen bzw. die Zahlung zu verweigern. Bei allen Reklamationen hat UEB in jedem Falle das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Gibt der Auftraggeber keine Gelegenheit zur Nachbesserung, so ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ziffer 14 bleibt hievon unberührt. Eine Beanstandung ist bei offen zutage tretenden Mängeln nur innerhalb von 2 Wochen nach Erbringung der Leistung zulässig. Für die Fristberechnung sind der Zeitpunkt der Ablieferung der Leistung beim Auftraggeber und der Tag der Absendung des Rügeschreibens massgebend. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, wird keine Haftung übernommen. In solchen Fällen wird empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Schrift vorzunehmen. Das gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten.
  14. Garantie

    Für nachweislich durch fehlerhafte Übersetzung entstandene unmittelbare Schäden übernimmt UEB bei "druckreif" bestellten Übersetzungen die Haftung für sprachliche und sachliche Richtigkeit bis zur Höhe des Auftragswerts gemäss Angebot bzw. Auftragsbestätigung, in jedem Fall jedoch bis zu einem Höchstbetrag von
    CHF 50 000. Voraussetzung ist jedoch, dass UEB vor der endgültigen Drucklegung ein Korrekturabzug vorgelegt wird und die Bedingungen gemäss Ziffer 13 bezüglich Korrektur und Nachbesserungsfrist erfüllt sind.
  15. Vertraulichkeit

    Alle Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt.
  16. Verlust

    Eine Haftung bei Verlust der UEB übergebenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm, höhere Gewalt oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Eingriffe in Daten, die durch UEB übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden.
  17. Zahlungsbedingungen

    Übersetzungs- und BI-Services Arbeiten sind Leistungen, die grundsätzlich 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig und ohne Abzug von Skonto zu begleichen sind. Allenfalls gewährte Rabatte und Nachlässe gelten nur bei prompter Bezahlung der entsprechenden Rechnung. Sie entfallen nach Mahnung durch UEB und/oder anschliessendem Inkasso der Forderung durch einen Dritten.
  18. Stornierung

    Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, müssen die bis zur Stornierung eventuell bereits getätigten Arbeiten bezahlt werden. Ebenso hat der Auftraggeber sämtliche Kosten zu tragen, welche durch allfällige Gebühren entstanden sind.
  19. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten ist Brugg. UEB ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, den Kunden auch an seinem Sitz oder Wohnsitz ins Recht zu fassen.

Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Stand Januar 2020